Ute Kahl

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ute Kahl spezialisierte sich bereits im Studium auf das Arbeitsrecht. Nach dem Referendariat war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Halle-Wittenberg im Forschungsprojekt „Kündigungspraxis und Kündigungsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren“ (in Zusammenarbeit mit dem WSI in der Hans Böckler Stiftung), dessen Ergebnisse unter dem Titel "Kündigungspraxis und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, eine empirische Praxisuntersuchung aus Sicht des arbeitsgerichtlichen Verfahrens" veröffentlicht wurden. Sie ist seit ihrer Zulassung im Jahr 2003 als Rechtsanwältin auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Ute Kahl ist Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2009 und arbeitet seit vielen Jahren als Beraterin und Vertreterin von Betriebsräten in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellen. Regelmäßig unterstützt sie Betriebsräte bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, z.B. zu den Themen Arbeitszeit und Dienstplanung sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Betreuung von Betriebsräten im Gesundheitswesen und in Krankenhäusern. Beschäftigten steht sie in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite und vertritt sie in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren und insbesondere in Kündigungsschutzprozessen. Außerdem ist sie als Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Rahmen der Schulung von Wahlvorständen tätig. Ute Kahl hat eine Zusatzausbildung als Mediatorin bei Arthur Trossen (Juristische Fachseminare) absolviert und ist Mitglied des Vereins Integrierte Mediation e.V. und des Arbeitsgerichtsverbands.

Kompetenzbereiche

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen sowie Betriebsräten
  • Gerichtsverfahren, Einigungsstellen
  • Referentin im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
  • Mediatorin

Veröffentlichungen

„Überlastung von Beschäftigten - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats", AiB 1/2013, S. 40 ff.

"Probleme bei der Verlängerung sachgrundloser Befristung", ArbRAktuell 2009, S. 129 ff.

"Der Professorenentwurf zum ArbVG - Ein Danaergeschenk", AE 2009, S. 5 ff. (zusammen mit Michael Schubert, Jens Peter Hjort, Detlef Fricke)

„Der Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes", AiB 2008, S. 265 ff. (zusammen mit Detlef Fricke)

"Das Befristungsrecht im Diskussionsentwurf eines ArbVG-E", AuR 2008, S. 217 ff.

"Betriebsteilübergang", AiB 2007, S. 143 ff. (zusammen mit Manfred Wulff)

"Kündigungspraxis und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, Eine empirische Praxisuntersuchung aus Sicht des arbeitsgerichtlichen Verfahrens", Nomos, Rainer Hampp Verlag 2007 (zusammen mit Armin Höland, Nadine Zeibig)

"Wirklichkeit und Wahrnehmung des Kündigungsschutzes in den Arbeitsgerichten", WSI Mitteilungen 2005, S. 561 ff. (zusammen mit Armin Höland, Nadine Zeibig)

Kurzvita

1993 – 1998 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg

2000 – 2002 Referendariat in Hamburg mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht

2003 – 2005 Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt „Kündigungspraxis und Kündigungsschutz aus der Sicht des arbeitsgerichtlichen Verfahrens" in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf

2006 – 2023 Rechtsanwältin in Fachkanzleien für Arbeitsrecht in Hamburg (Müller-Knapp, Hjort, Wulff Partnerschaft, Gussone Lewek Kenkel GbR, Cremon Rechtsanwälte PartGmbB), ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer*innen und Betriebsräten

Seit 2009 Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seit 2023 selbständige Rechtsanwältin in der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover