Svenja Meergans, angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover, studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen. Ihr Referendariat absolvierte sie am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Nach ihrer Anwaltszulassung 2017 arbeitete Svenja Meergans als Rechtsanwältin in der ausschließlich auf Arbeitnehmervertretung ausgerichteten Kanzlei Thannheiser & Kollegen in Hannover. Seit März 2020 ist Rechtsanwältin Meergans Teil des Teams der Arbeitnehmeranwälte Hannover.
Svenja Meergans hat die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht abgelegt.
Sie spricht deutsch und englisch.
„Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Entgeltlisten“
Entscheidungsbesprechung zu BAG, v. 07.05.2019, 1 ABR 53/17 - Günter/Naumann, AiB, 11/2019
„§ 7 Kurzarbeitergeld“
in: Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten, Helm/Bundschuh/Wulff (Hrsg.), 2020, zusammen mit Olivia Günter und Annika Wheeler
2007 - 2012 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen
2013 - 2015 Referendariat am OLG Schleswig
2016 - 2017 Beratungstätigkeit bei der Agentur für Arbeit Husum und Schleswig
seit 2017 zugelassene Rechtsanwältin
2017 - Februar 2020 Rechtsanwältin in der Kanzlei Thannheiser, ausschließliche Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite
seit März 2020 Angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover
2021 erfolgreicher Abschluss der theoretischen Ausbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
seit 2022 Betriebsrätin der Kanzlei