Sabrina Burkart

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sabrina Burkart absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften nebst Begleitstudium im europäischen Recht in Würzburg. Sie ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwältin tätig und bekam im Jahr 2010 den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht verliehen. Sabrina Burkart vertritt und berät seit vielen Jahren ausschließlich Arbeitnehmer:innen sowie Betriebs- und Personalräte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen einschließlich der damit zusammenhängenden datenschutzrechtlichen sowie gesundheitlichen/sozialrechtlichen Aspekte. Sie begleitet Ihre Mandant:innen in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, bei der Erarbeitung von Konzepten zur Problemlösung, unterstützt bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen und steht erforderlichenfalls auch in Gerichtsverfahren und Einigungsstellen zur Verfügung. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Arbeitnehmer:innen sowie Betriebs- und Personalräten im Bereich des Gesundheitswesens, in der Presse- und Medienbranche sowie im öffentlichen Dienst. Hier begleitet sie beispielsweise die Ausarbeitung von Dienstplanmodellen, IT-Regelungen und Konzepten bei Betriebsänderungen insbesondere in Matrixstrukturen.

Zudem gibt Sabrina Burkart ihre Kenntnisse und Erfahrungen regelmäßig gerne als Referentin im Rahmen von fachspezifischen Seminaren an Betriebs- und Personalräte sowie Wahlvorstände weiter und veröffentlicht Beiträge in der arbeitsrechtlichen Fachliteratur. In ihrer Freizeit singt sie leidenschaftlich im Chor.

Kompetenzbereiche

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen sowie Betriebs-und Personalräten
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Gerichtsverfahren, Einigungsstellen
  • Referentin im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Veröffentlichungen

Podcast

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~podcast-long-covid~.html

Fachzeitschriften-Beiträge: 

“Covid-19 überstanden, aber nicht genesen”, Gute Arbeit 3/2022

„Wenn es heiß wird im Betrieb“, AiB 6/2022

„Was tun bei Post-Covid?“ AiB 7-8/2022

„So kann der Betriebsrat Präsentismus eindämmen“ Gute Arbeit 09/2022

„Mitbestimmung bei Arbeitskleidung“ Gute Arbeit 4/2023

„Änderung von Arbeitsverträgen durch Betriebsvereinbarung? Die Rechtsprechung zur Betriebsvereinbarungsoffenheit“, Rundbrief Nr. 57 in 04/2023 der Arbeitnehmer-Anwälte-Kooperation

„Digitale AU in der Praxis“ AiB 9/2023

„Gerichteentscheiden bei Coronavergütung“ AiB 2/24

Bücher:

Kommentierung in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht (HK-ArbR), seit der 3. Auflage zu §§ 44 ff SGB V (Krankengeld) und § 74 SGB V (stufenweise Widereingliederung)

Kommentierung zu §§ 151 - 231 SGB IX in Wedde, Kompaktkommentar Arbeitsrecht

Kurzvita

1999 - 2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit zusätzlichem Begleitstudium im Europäischen Recht und dem Titel „Europajuristin“ (Univ. Würzburg) 

2004 - 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Aschaffenburg und der Regierung von Unterfranken 

2007 - 2009 Rechtsanwältin in der Rechtsanwaltskanzlei Gaertner in Obernburg/Unterfranken mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, und Insolvenzrecht

2009 - 2018 Rechtsanwältin in der Kanzlei Spengler & Kollegen in Würzburg, ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Arbeitgeber:innen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Rettungsdienst, Gesundheitswesen und öffentlichen Dienst einschließlich Verkehrsunfall- und Schadenrecht

Seit 2010 Fachanwältin für Arbeitsrecht

2018 - 2023 Rechtsanwältin in der Kanzlei Müller-Knapp Hjort Wulff Partnerschaft in Hamburg, ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräten

Seit 2023 selbständige Rechtsanwältin in der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover