Eva Büchele, Partnerin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover und Fachanwältin für Arbeitsrecht, spezialisierte sich bereits im Studium in Freiburg im Breisgau auf Arbeitsrecht. Während ihres Referendariats absolvierte sie sowohl ihre Anwalts- als auch ihre Wahlstation in Fachkanzleien für Arbeitsrecht.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2013 ist Eva Büchele bundesweit als Anwältin im Arbeitsrecht ausschließlich auf der Seite von Betriebsräten und Arbeitnehmer:innen tätig. Betriebsräte berät und vertritt Frau Büchele bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und der Erstellung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer:innen berät und vertritt Frau Büchele u.a. in Kündigungsschutzverfahren, bei Versetzungen, bei Fragen zur Aufstockung und Reduktion der Arbeitszeit sowie bei der Entfristung von Arbeitsverhältnissen oder einzelnen Arbeitsbedingungen.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit gibt Frau Büchele regelmäßig Schulungen für Betriebsräte im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sowie Vorträge auf Fachtagungen. Sie ist außerdem Mitglied im Fachanwalt Forum Arbeitsrecht.
„Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmern“
Artikel in AiB 03/2012
„So übertragen Sie Aufgaben auf den Betriebsausschuss“
Artikel in AiB 09/2020
2003 - 2009 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Sevilla mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht
2010 - 2012 Referendariat am OLG Celle mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht
2013 - 2020 Rechtsanwältin in Fachkanzleien für Arbeitsrecht in Berlin und Hamburg, ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer:innen und Betriebsräten
seit 2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht
2020 - 2021 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover
seit 2022 Gesellschafterin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover GbR